Anschiss, der (n.)
Variante: Anschoß
Anschiß ist ein duellbeendender >Schmiß (Verwundung) eines der Paukanten, welche durch den jeweiligen Comment definierten Ansprüchen genügen muß. Bei Stoßduellen muß die Wunde generell “dreieckig” sein, d.h. der Ausspreitzung der drei Flügel der Degen- (“Schilf-“)Klinge wiedergeben, bei den späteren Hiebduellen und -mensuren muß die Wunde klaffen, mindestens einen Zoll (2,54 cm) lang sein und “drei Häute” — Oberhaut (Epidermis), Lederhaut (Dermis) und Unterhaut (Subcutis) — durchlagen sein. Knochensplitter, durchtrennte, blutspritzende Arterien (bes. frontalis und >temporalis) etc. (>Abfuhrschmiß) und andere medizinisch bedenkliche Verwundungen können ebenfalls als Anschiß zählen. Dagegen sind durch incommentmäßige Klingenaktionen (>Sauhieb, >Saustoß) hervorgerufene Wunden, z.B. unterhalb des Knies, nach dem “Halt!” Der Sekundanten erhaltene Verwundungen nie als Anschiß zu zählen.
Anschiss is a duel-ending injury which has to suffice certain criteria set by the Comment. In duels with thrusting weapons, the injury generally has to be “triangular”, i.e., reflect the beginning of the three flanges of the epee blade. In the later duels and/or Mensuren with cutting weapons, the wound has to be at least one inch long, gaping, with three layers of skin (epidermis, dermis, and subcutis) having been severed. Bone splinters, severed arteries (esp. frontal and temporal arteries) etc. and other medically remarkable injuries can also count as Anschiss. However, wounds caused by irregular or illegal actions as defined by the Comment (such as injuries to the lower leg, cuts or thrusts after the seconds’ “Halt!”) can never count as Anschiss.
- “Stich mit sichtbarem Dreyek ;” Goethe [1788];
- “Ist eine Wunde, die Jemand im Duelle erhalten hat und in der zweiten, ebenso üblichen Bedeutung, eine venerische Krankheit.” Augustin [1795];
- “Die von einem Duellanten dem andern im Zweikampf zugefügte regelmäßige Wunde.” Voigt [1822];
- “Erhaltene Wunde beim Duell. Nach der Bestimmung des Comments ist Anschiß, wenn der Verwundete nicht forthauen, oder fortstoßen kann, ohne — nach Aussage des Mediziners— seiner Wunde Schaden zu thun, oder ohne verbunden zu werden. Alle Wunden unter dem Knie, (Sauhiebe) die nach dem Halt! der Secondanten oder a tempo fallen, ziehen nicht, d.h. sind nicht als Anschiß zu betrachten.” Stud. Conversationslexicon [1825];
- “[Im Duell empfangende, das Duell beendende Wunde]; ohne Anschiß fordern oder losgehen, heißt, es wird die bestimmte Anzahl von Gängen gemacht, es mögen Wunden fallen oder nicht. In jedem anderen Falle ist der Skandal vorbei, sobald ein Anschiß fällt.” Rag—y [1831];
- “Jede im Duell erhaltene Wunde.” Studentikoses Idiotikon [1841];
- “1. ein Hieb; 2. eine Wunde, nach allem. Deutsch. Hieb-Comment muß ein ziehender oder legaler Schmiß eine Wunde von 1 Zoll lang, durch 3 Häute hindurch erhalten und bluten.” Vollmann [1846, 27];
- “Erhaltene Wunde beim Duell. Nach der Bestimmung des Komments ist Anschiß, wenn der Verwundete nicht forthauen, oder fortstoßen kann, ohne — nach Aussage des Mediziners— seiner Wunde Schaden zu thun, oder ohne verbunden zu werden. Alle Wunden unter dem Knie, (Sauhiebe) die nach dem Halt! der Secondanten oder a tempo fallen, ziehen nicht, d.h. sind nicht als Anschiß zu betrachten.” Saluzzo [1862 , 2];
- “Eine im Duell erhaltene Wunde, die einen Zoll lang sein und klaffen muß; oder die venerische Ansteckung.” Burschikoses Wörterbuch [1863, 1878; 6]; Neues Wörterbuch [1888, 4].
- “Ist der Zustand, in dem der beim Duell Verwundete nicht fortpauken kann, ohne nach der Aussage des Arztes seiner Wunde Schaden zu thun.” Conrad [1875; 27].
>Abfuhr, >abführen, >Abfuhrschmiß, >anscheißen, >Schmiß, >Sauhieb, >Saustoß,