unterlaufen (v.)
Ein Ergreifen der gegnerischen Fechthand mit der eigenen linken Hand, wonach dem Gegner die eigene Klinge an die Brust gesetzt wird.
Grabbing the opponent’s right wrist with your left, and placing one’s own blade on the opponent’s chest.
- “Ergreift ein Duellant mit seiner Linken die Rechte des andern, mit der jener den Schläger hält, so daß er damit nicht mehr stoßen kann, und setzt er demselben den Schläger auf die Brust; so ist jener unterlaufen und wird als angeschissen betrachtet.” Stud. Conversationslexicon [1825]; Saluzzo [1862, 50].
>entwaffnen,