Freiheit, akademische

akademische Freiheit, die (n.)

Die den Studenten zugestandene Freiheit, nach eigenen Regeln zu leben.

The students’ liberty to live according to their own rules.

  • “1. Die den Universitäten zugestandene Lehr- und Lernfreiheit; 2. die minder strenge Disziplin gegen die Studierenden; 3. ihre Privilegien wegen Duellen, Schulden, Strafen, Fa[c]kelzügen, Kommersen, Trachten etc. Diese Freiheit wurde nach den Demagogischen Vorfällen und Umtrieben von 1833 durch den Bundestagsbeschluß vom 13. November 1834 beschnitten und beschränkt.” Vollmann [1846, 18].

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