Ehrengericht

Ehrengericht, das (v.)

Ehrengericht, ein aus erfährenen Studenten zusammengesetzter Rat, der über die Zulässigkeit und Charakter eines Duells oder Ehrenangelegenheit zu entscheiden hat.

Court of honor, a counsel of experienced older students who have to decide on the appropriateness and the character of duel or affair of honor.

  • “Das vor jedem Duell constituirte Gericht, welchem die Entscheidung obliegt, ob ein Duell durchgehen (Statt haben) soll oder nicht.” Allgemeine Deutsche Studentensprache [1860; 20];
  • “Ein in Jena vor jedem Duell constituirtes Gericht, welches entscheidet, ob dasselbe vor sich gehen soll oder nicht. Burschikoses Wörterbuch [1863; 12];
  • “Ist eine Einrichtung, welche von der alten Burschenschaft aus- und mit der Aufhebung derselben wieder einging. Es hatte zum Zweck, unsinnige und beabsichtigte Contrahagen zu beschränken, resp. zu annullieren. In diesem Sinne ist das Ehrengericht in neuerer Zeit durch die Reformverbindungen, welche in der Idee auf die alte Burschenschaft zurückgehen, wieder eingeführt worden. – Doch haben von jeher Ehrengerichte in den einzelnen Corporationen bestanden, welche den Zweck haben, einerseits bei schweren Forderungen auf Säbel oder Pistolen zu untersuchen, ob die Sache nicht durch die einfache Schlägermensur ausgemacht werden könne (—jede Forderung auf schwere Waffen muß sogar dem Ehrengerichte unterbreitet werden —), andererseits das comment- und anstandsgemäße Benehmen ihrer eigenen Mitglieder zu überwachen und in gegebenen Fällen disciplinarisch gegen Solche einzuschreiten.” Academia Juventus [1878, 32].
  • Ehrengericht “Das ver jedem Duell constituirte Gericht, welchem die Entscheidung obliegt, ob

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